Kurz gesagt
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie nach Paragraf 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein Zeugnis — auf Wunsch als qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Es muss zugleich wahr und wohlwollend sein, und genau aus diesem Spannungsverhältnis ist die verklausulierte Zeugnissprache entstanden: Die Schulnote steckt in Formulierungen wie „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit". Auf eine Dankes- und Bedauernsformel am Schluss besteht kein Rechtsanspruch, ihr Fehlen wird bei einem guten Zeugnis aber als Abwertung gelesen.
Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Die Rechtsgrundlage ist Paragraf 109 der Gewerbeordnung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, wer gekündigt hat und aus welchem Grund. Sie müssen ihn allerdings geltend machen — von selbst muss der Arbeitgeber das Zeugnis nicht ausstellen.
Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei Formen. Das einfache Zeugnis nennt nur Art und Dauer der Tätigkeit, also welche Aufgaben Sie in welchem Zeitraum ausgeübt haben. Das qualifizierte Zeugnis geht darüber hinaus und bewertet zusätzlich Ihre Leistung und Ihr Verhalten. In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis der Regelfall, weil ein einfaches Zeugnis in Bewerbungen schnell Fragen aufwirft. Welche Form Sie erhalten, entscheiden Sie — der Arbeitgeber darf Ihnen kein einfaches Zeugnis aufdrängen, wenn Sie das qualifizierte verlangen.
Wahr und wohlwollend: warum es die Zeugnissprache gibt
Ein Arbeitszeugnis muss zwei Grundsätze gleichzeitig erfüllen, die sich unweigerlich reiben. Es muss wahr sein — der Arbeitgeber darf nichts Falsches hineinschreiben, weder zu gut noch zu schlecht. Und es muss zugleich wohlwollend sein, also so formuliert, dass es die berufliche Zukunft nicht unnötig erschwert. Ein rundheraus negatives Urteil würde diesem Wohlwollen widersprechen, eine Schönfärberei der Wahrheitspflicht.
Aus diesem Spannungsverhältnis ist die verklausulierte „Zeugnissprache" entstanden. Kritik wird nicht offen ausgesprochen, sondern in scheinbar freundliche Standardformulierungen verpackt, deren tatsächliche Bedeutung sich über Jahrzehnte in der Praxis von Personalabteilungen und Arbeitsgerichten eingespielt hat. Ein Satz klingt positiv, transportiert für den Kenner aber eine klare Note. Wichtig zu wissen: Diese Zeugnissprache ist kein Gesetz, sondern eine eingespielte Konvention. Sie hilft, ein Zeugnis richtig einzuordnen — sie ist aber keine mathematische Formel.
Die Notenskala: Formulierungen und ihre Bedeutung
Am deutlichsten wird die Zeugnissprache bei der Leistungsbeurteilung. Hier hat sich die sogenannte Zufriedenheitsformel etabliert, die eine komplette Notenskala von 1 bis 5 abbildet. Entscheidend sind zwei Stellschrauben: das Wörtchen „stets" (also durchgängig, nicht nur ab und zu) und die Steigerung „vollste" gegenüber „volle" Zufriedenheit. Aus deren Kombination lässt sich die Note ablesen.
| Note | Formulierung (Leistung) |
|---|---|
| sehr gut (1) | „… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" |
| gut (2) | „… stets zu unserer vollen Zufriedenheit" |
| befriedigend (3) | „… zu unserer vollen Zufriedenheit" (ohne „stets") |
| ausreichend (4) | „… zu unserer Zufriedenheit" |
| mangelhaft (5) | „… im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" |
Man sieht: Je nüchterner und knapper das Lob, desto schlechter die Note. Die Note 5 klingt mit „im Großen und Ganzen" oberflächlich fast versöhnlich, ist aber die schwächste Bewertung der Skala. Ähnlich funktioniert die Verhaltensbeurteilung: Formulierungen wie „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war stets einwandfrei" bzw. „stets vorbildlich" stehen für eine sehr gute bis gute Bewertung. Aufschlussreich ist zusätzlich die Reihenfolge der Genannten — üblich ist Vorgesetzte, Kunden, Kollegen; werden Vorgesetzte weggelassen oder ans Ende gestellt, kann das ein Hinweis auf ein gestörtes Verhältnis sein.
Zeugniscode-Decoder
Zeugnissprache ist kein Gesetz, sondern eingespielte Praxis der Gerichte und Personaler. Im Zweifel: Berichtigung verlangen.
Versteckte Kritik erkennen
Neben der Notenskala kursieren zahlreiche Formulierungen, die freundlich klingen, in der eingespielten Deutung aber Kritik transportieren. Sie sollten diese Beispiele als bekannte Lesarten verstehen, nicht als absolute Wahrheit — im Einzelfall kann ein Satz durchaus wörtlich gemeint sein. Als Warnsignale gelten unter anderem:
- „Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden" — gilt als Hinweis, dass die Leistung ungenügend war; das Bemühen wird gelobt, nicht der Erfolg.
- „Sie zeigte Verständnis für ihre Arbeit" — gilt als Umschreibung dafür, dass die Arbeit ohne Erfolg blieb.
- „Er war gesellig" — wird häufig als Andeutung eines Hangs zu Alkohol oder übermäßiger Geselligkeit gelesen.
- „Sie trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei" — bei der Verhaltensbeurteilung kann dieser Satz kritisch gemeint sein.
Grundregel für das Entschlüsseln: Achten Sie auf das, was fehlt. Wird nur das Bemühen statt des Ergebnisses gelobt, eine wichtige Bewertung ganz ausgelassen oder die übliche Reihenfolge durchbrochen, lohnt ein zweiter Blick. Ein gutes Zeugnis ist konkret, benennt Erfolge und schließt die Bewertung mit einer klaren, positiven Note ab.
Die Schlussformel
Am Ende eines guten Zeugnisses steht üblicherweise eine Schlussformel mit drei Bausteinen: Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die berufliche Zukunft. Rechtlich ist dieser Abschluss heikel. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass kein Rechtsanspruch auf eine Dankes- und Bedauernsformel besteht (BAG, 9 AZR 227/11) — Sie können sie also nicht einklagen.
In der Praxis ist die Sache trotzdem nicht harmlos. Weil die Schlussformel bei guten Zeugnissen zum Standard gehört, wird ihr Fehlen von erfahrenen Personalern als stille Abwertung gelesen: Wer nichts zu danken hatte, lässt es weg. Ein sonst positives Zeugnis ohne Schlussformel wirkt dadurch kühl. Verlangen können Sie sie nicht, aber Sie können höflich darum bitten — und viele Arbeitgeber ergänzen sie dann.
Kein Ersatz für Beratung
Dieser Artikel erklärt die Grundlagen der Zeugnissprache und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Deutung einzelner Formulierungen hängt vom Gesamtbild des Zeugnisses und vom Einzelfall ab. Wenn Sie ein Zeugnis für zu schlecht oder falsch halten, lassen Sie es vor einer Berichtigungsforderung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Für Arbeitgeber: rechtssicher formulieren
Wer Zeugnisse ausstellt, bewegt sich zwischen Wahrheits- und Wohlwollenspflicht — und trägt beim Streit die Beweislast für einen Teil der Bewertung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt: Für eine unterdurchschnittliche Bewertung, also schlechter als „befriedigend", muss der Arbeitgeber die Gründe beweisen. Für eine überdurchschnittliche Bewertung, also besser als „gut" bzw. „befriedigend", liegt die Beweislast dagegen beim Arbeitnehmer. Praktisch heißt das: Wer ein schlechtes Zeugnis ausstellen will, sollte die Kritik belegen können.
Für die Form gelten klare Regeln. Das Zeugnis gehört auf offizielles Firmenpapier, muss unterschrieben und frei von Rechtschreibfehlern sein. Verboten sind versteckte Merkmale, die ein positives Zeugnis heimlich entwerten — etwa distanzierende Anführungszeichen, überflüssige Ausrufezeichen oder ein Zeugnis, das mit Knicken oder Flecken abgegeben wird, die Kritik andeuten sollen. Ein rechtssicheres Zeugnis ist wahr, wohlwollend, sauber formatiert und in sich stimmig. Die arbeitsrechtlichen Grundlagen dazu fasst der Ratgeber Arbeitsrecht-Basics zusammen.
Für Arbeitnehmer bleibt festzuhalten: Ist ein Zeugnis falsch oder zu schlecht, besteht ein Anspruch auf Berichtigung; im Streitfall entscheidet das Arbeitsgericht. Mit einem sauberen, wohlwollenden Zeugnis gehen Sie deutlich souveräner ins nächste Bewerbungsgespräch. Und wer nach einer Trennung ohnehin neu ansetzt, findet über eine Outplacement-Beratung Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung.